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ZBW-WG98 (ZBW-WG98)
LEITUNGSWASSER ZBW-WG98
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN
1. Wohngebäude sind - soweit nichts andere
ZB0 (ZB0)
ZB0
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR FEUER-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-
VERSICHERUNGEN INDUSTRIELLER UND GEWERBLICHER
ANLAGEN (ZB0)
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS823)
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS823)
1. Versicherungsschutz wird nur für die auf der Polizze angeführten Rechtsschutzbausteine und gemäß
den Allgemeinen Bedingungen f
Schäden an Kundenfahrzeugen - Versorgungshandlungen (AH3420.12) (AH3420.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH3420.12
SCHÄDEN AN KUNDENFAHRZEUGEN - BESTIMMTE VERSORGUNGSHANDLUNGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für
Schäden an Kundenfahrzeugen - Tankstellen ohne Service (AH3422.12) (AH3422.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; Tankstellen ohne
Servicetätigkeiten - AH3422.12
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungs-