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Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Montage-Versicherung (AMMB) (AMMB90-95)
vorstehend definierten Zeitpunkt angelieferten, versicherten Sachen beginnt
der Versicherungsschutz nach deren Abladung am Versicherungsort.
Die Versicherten sind verpflichtet, die versicherten Sachen unverzüglich
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2015)
Lenker-Rechtsschutz versicherte
Person als berechtigter Lenker fremder, das heißt weder in deren Eigentum, noch in deren Haltung
stehender Fahrzeuge;
1.3. in Verbindung mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz [...] gem. Artikel 2.1., die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes
eingetreten sind, deren behauptete Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages
fällt, sind nur gedeckt [...] häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
nur
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2024)
Geräte,
Röntgengeräte,
Geräte der Ton- und Bildtechnik,
Geräte der Mess- und Regelungstechnik und deren interne Datenträger (bei denen eine
betriebsbedingte Auswechslung durch den Benutzer vom Hersteller [...] Versicherungswert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, das sind
die Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht),
Zoll und Montage (ohne [...] Beachtung der vorerwähnten Frist von drei Monaten zur Verfügung.
3. Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehören (Verbraucherverträgen)
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.22)
n
erstellt und werden diese Konstruktionsteile von einem versicherten Bauunternehmer nach beson-
deren Plänen für dieses Bauvorhaben auch hergestellt, so kann als Versicherungsort zusätzlich
auch das [...] unvorhersehbare gem. Art. 4
versicherte
a) Sachschaden an einer gem. Art. 2 versicherten Sache oder deren
b) Verlust.
2. Der Versicherungsfall tritt ein
a) bei einem Sachschaden in dem Zeitpunkt, in dem
Versicherungsbedingungen der Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b Einkommenssteuergesetz - 2019 (VBPZV108B2019)
FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsjahr
ist die vereinbarte Versicherungsperiode. Das Versicherungsjahr