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U836 (U836)
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallver-
sicherung (AUVB 2001) wird folgendes vereinbart: Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2. we-
niger als 50 [...] des
Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
2001). Die Kapitalabfindung bei Rentenbeginn gilt als "vereinbarte Versicherungssumme".
[...] Artikel 18, Pkt. 3 und des Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
2001) wird wie folgt geändert: Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall be-
Modell Komfortschutz 500 ab 25 % Dauerinvalidität (U932.25)
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung)
ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad [...] Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung
(AUVB), wobei zur Bemessung der Versicherungsleistung maximal die einfache Versicherungssumme
herangezogen [...] als Arbeitsunfälle.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt
geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis her
U836.1 (U836.1)
von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Be dingungen für die Unfallversiche-
rung (AUVB 2001) wird folgendes ver einbart: Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2. weniger als
50 % wird [...] Bestimmungen des Art. 6, Pkt.
3 und des Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001). Die Kapitalab-
findung bei Rentenbeginn gilt als "vereinbarte Versicherungssumme".
Artikel [...] Artikel 18, Pkt. 3 und des Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
2001) wird wie folgt geändert: Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden
Plus (UN1074.18)
UNFALL - Plus - UN1074.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wird
OÖV-Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1005.21)
der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) der Hauptversicherte, sein Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt [...] angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im Rahmen