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F908 (F908)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F908
ENDGÜLTIGE WERTERMITTLUNG
Die Versicherungssummen werden nach Vorliegen der Endabrechnungen bzw. nach A
F1245 (F1245)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F1245
Feuerwehr- und Alarmübungen
Bei Schäden nach den "Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen" (AFB 1984), die dur
Bündelvorteil für zweisitzige Motorfahrräder (KH1824.13)
KFZ-HAFTPFLICHT - Bündelvorteil für zweisitzige Motorfahrräder - KH1824.13
Diesem Versicherungsvertrag liegt in der KFZ - Haftpflichtversicherung eine begünstigte
Prämienkalkulation zugrunde.
Diese
Ausschluss Feuerrisiko (CS3002.12)
COMPUTER/E-GERÄTE - Ausschluss des Feuer-Risikos - CS3002.12
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.6 der Allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von elektronischen Anlagen und Ger
Heizungsanlagen - versicherte Sachen (MB1101.12.18)
MASCHINENBRUCH - Heizungsanlagen versicherte Sachen - MB1101.12
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