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Wasserrecht (AH3417.12) (AH3417.12)
separaten
Amtshaftpflichtversicherung. Auf Art 7.3. AHVB wird besonders hingewiesen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal -BU-Versicherung (MU3002.12)
Laufkränen), gleichgültig, ob sie für den
öffentlichen Verkehr zugelassen sind oder nicht.
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Wartungs-(Maintenance-)Haftung (Extended Maintenance) (MMB49-12)
der Versicherten, in jedem Fall mit dem im
Versicherungsvertrag festgelegten Zeitpunkt.
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Prüf- und Sortierkosten (AH3532.12) (AH3532.12)
beschränkt.
1.3. Die Ausschlussbestimmungen gemäß A.2.5 EHVB bleiben vollinhaltlich aufrecht.
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Eingebrachte Fahrzeuge der Beherbergungsgäste (AH3436.12) (AH3436.12)
Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als
Fahrzeugladung.
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