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Schwimmbäder (ZHF15)
Abdeckungen) auf dem Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssum-
me für das Wohngebäude mitversichert.
Versicherungsschutz für Schwimmbadabdeckungen besteht nur dann, wenn dies besonders
Seng- und Schmorschäden (ZHF24)
Abänderung von Artikel 2 Pkt.3 der AFB sind Seng- und Schmorschäden an den versicherten
Gebäudebestandteilen auf erstes Risiko bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze ausgewiesenen
Versich
Mitversicherung von elektrischen Freileitungen (ZHF16)
Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme für das
Wohngebäude bzw. bei Schäden durch indirekten Blitzschlag im Rahmen der für indirekte Blitzschäden
vereinbarten
DaHeim-Komfortschutz (DHK-97)
Wertanpassung entspricht.
Wird die Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt von der ZuHaus-Gebäudesumme, der AmLand-
Bewertungssumme, oder der Landwirtschaft-Plus-Bewertungssumme abgeleitet
Seng- und Schmorschäden (F854)
Abänderung von Artikel 2 Pkt.3 der AFB sind Seng- und Schmorschäden an den versicherten
Gebäudebestandteilen auf erstes Risiko bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze ausge-
wiesenen Versi