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Freischadenbonus Kfz-Jugendaktion (KH1013.18)
KFZ-HAFTPFLICHT - Freischadenbonus Kfz-Jugendaktion - KH1013.18
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde. Dieser Freischaden
behält bis zum ersten Schaden, längstens je
Gebrauchsgegenstände (ImG021.13)
GEWERBE - Gebrauchsgegenstände - ImG021.13
Sachen (ausgenommen Bargeld, Gold-, Silber- und Schmucksachen, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge
sowie der in Wohnungen befindliche Hausrat), die sich im Besitz
Revision der Etagenplattenpressen (Holzindustrie) (MB47.5-03)
MASCHINENBRUCH - Revision der Etagenplattenpressen (Holzindustrie) -
MB47.5-03
1. Im Interesse der Schadenverhütung hat der Versicherungsnehmer die Presse regelmäßig auf
seine Kosten durch einen Sa
Repräsentanten (F1415)
FEUER - Repräsentanten - F1415
Soweit für den Ausschlusstatbestand gem. Art. 12 ABS (1995) das Verhalten des Versicherungs-
nehmers (Versicherten) maßgeblich ist, gelten die genannten Bestimmungen a
Indirekter Blitzschlag - Industrielle,gewerbliche und sonstige Betriebe (F186)
FEUER - Indirekter Blitzschlag - Industrielle, gewerbl. und sonst. Betriebe - F186
Abweichend von Artikel 2, Punkt 5. der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB)
sind auch Schäden du