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FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.21 (Fe3035.21)
dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, den Waren und Vorräten
zugehörig und deren Versicherungswert in der Versicherungssumme für Waren und Vorräte
berücksichtigt.
1.2. Ist die
Wohnraumhygiene (Fe5002.22)
FEUER - Wohnraumhygiene - Fe5002.22
1. Kosten für Schädlingsbekämpfung
Versichert gelten Kosten der Schädlingsbekämpfung bis EUR 3.500,- auf erstes Risiko.
Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadens
Preisdifferenz (FBU18)
FEUER-BU - Preisdifferenz - FBU18
1. In Abänderung des Art. 5 (2) der Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen gilt als
Ersatzwert die Preisdifferenz (Versicherungswert), die sich an den versicher
UPB-St-95 (UPB-St-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-STURM-VERSICHERUNG 1995
FÜR DEN BETRIEB (UPB-St-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die S
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Junior (KSSISJ2006) (KSSISJ2006)
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DEN
KEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL INFO & SERVICE JUNIOR (KSSISJ2006)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für de