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Unwetterpaket 2013 (H220)
der, dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Klausel HaN-06 oder
HaN-02.
2. Wetterwarnungen
Die Übermittlung von Wetterwarnungen erfolgt durch vom Versicherer beauftragte rechtmäßige und eine [...]
Unwetterpaket 2013
1. Außergewöhnliche Naturereignisse:
Die in der jeweiligen Polizze vertraglich vereinbarte Erstrisikosumme für außergewöhnliche
Naturereignisse (Überschwemmung, Vermurung, Lawinen
Begünstigte Konditionen (BB0001.15)
den im Sinne der dem Versicherungsvertrag zugrunde
liegenden Betriebsvereinbarung, Kooperationsvereinbarung oder sonst zugrundeliegenden
Vereinbarung gewährten und gesondert beantragten Nachlass. Liegt eine [...] Voraussetzungen sowie bei Erreichen des Ablaufs der
vereinbarten und in der Polizze dokumentierten Vertragsdauer fällt diese Begünstigung weg und
wird die volle vereinbarte Versicherungsprämie mit nächstfolgender
Änderung Leistungsumfang mit 75. Lebensjahr (UN1028.16)
Sie sind berechtigt, den Versicherungsvertrag mit Wirkung auf den Tag Ihres 75. Geburtstages
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Kündigen Sie den Versicherungsvertrag nicht
bis zum Tag Ihres [...] informieren, auch auf die Rechtsfolgen der Leistungskürzung bei unterbliebener Kündigung sowie
der Vertragsbeendigung bei Vornahme der Kündigung besonders hinweisen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03
Zusatzbed. f.d. Vers. zusätzl. Gef. zur Sachvers. (ZBEC-IG03)
Erstellung, Verarbeitung,
Übertragung, Weiterleitung und Speicherung von Daten, Informationen und Nachrichten
aller Art (jedoch ohne Datenträger - Punkt 1.4.2.)
- Anlagen, [...] Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird folgendes
vereinbart:
2.3.1. Der Versicherungsnehmer wird bei Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche [...] Wenn in der Polizze die versicherten Sachen durch Inbegriffe bezeichnet werden, gelten, soweit
vertraglich nichts anderes vereinbart ist, die folgenden Zuordnungen:
1.1. Gebäude sind mit allen Baube
Zusatzbedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (CS3011.15)
Abänderung des Art. 2 Pkt. 1 der dem Vertrag zugrundeliegenden AEVB sind die gesamten
stationären und – sofern zur üblichen Nutzung dafür gebaut und geeignet – die tragbaren
Anlagen und Geräte (inkl. freiliegender [...] (Wertanpassungsklausel) kann unbeschadet des Fortbestandes der
sonstigen Vertragsbestimmungen für sich allein von jedem Vertragspartner mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten auf den Zeitpunkt der Hau [...] Ablauf einer Wartezeit von 4 Wochen, gerechnet vom Tag des
Einlangens des Antrags beim Versicherer.
Ein Tablet ist ein tragbarer, flacher Computer mit einem Touchscreen; die Bildschirmdiagonale
beträgt