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Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungsgesetz §24 (KHVG§24) (KHVG§24)
(5) Die §§ 158c und 158f des Versicherungsvertragsgesetzes 1958 sind nicht anzuwenden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Besondere Bedingung für die Versicherung von elektronischgesteuerten Maschinen/Anlagen (MB4061.12)
Datenträger und die darauf befindlichen Daten sind vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Wohnungsinhalt / Privathaftpflicht für Übergeber (DH2001.18)
nur insoweit, als nicht aus einer anderen Versicherung Entschädigung
erlangt werden kann.
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Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude (AHo010.23)
nicht gegeben sind
Gebäude bei denen auf der Polizze der Zeitwert (= Bauwert) vereinbart ist
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Indirekte Blitzschäden (Fe1164.21)
diese Schäden jedoch dann, wenn sie während
oder infolge eines Gewitters eingetreten sind.
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