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Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (BU3008.12)
diesem
Verlangen nicht entsprochen, so findet die Bestimmung des Punktes 2.2. keine Anwendung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Bergungs- und Beseitigungsklausel (Tr3002.12)
der Versicherer keine Haftung aus dem Vorhandensein der beschädigten
oder zerstörten Güter.
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Bergungs- und Beseitigungsklausel (TRBERG-08)
der Versicherer keine Haftung aus dem Vorhandensein der beschädigten
oder zerstörten Güter.
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Mietsachschäden - Allgemein (AH3863.17) (AH3863.17)
Selbstbehalt beträgt in jedem Versicherungsfall 10% des Schadens, mindestens
EUR 300,00
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Raiffeisen-Plus-Leistungen Gewerbe - RP3001.19 (RP3001.19)
versicherte(n) Betriebsinhalt
oder Betriebsgebäude am/an den versicherten Betriebsstandort(en).
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2. Informations-, Organisations- und Versich [...] hoher
Hand (staatliche Verfügung), Gewalthandlungen von politischen oder terroristischen
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Organisationen sowie Erdbeben unmittelbar oder [...] anzuzeigen sind.
dass sämtliche aufgetretene Schäden unverzüglich dem Versicherer zu melden sind.
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