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Abhandenkommen von Kassenschlüsseln (ED3001.12)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Abhandenkommen von Kassenschlüsseln - ED3001.12
Sofern und soweit die nachstehend beschriebenen Zusatzdeckung auf der Polizze samt
Versicherungssumme ausgewiesen ist, gilt diese
Röhrenklausel (MB66-03)
MASCHINENBRUCH - Röhrenklausel - MB66-03
Bei Schäden an Röhren leistet der Versicherer Entschädigung gemäß nachstehender
Entschädigungsstaffel:
Bezeichnung der Röhre Verringerung der Entschädigung
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1060.16)
UNFALL - Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte - UN1060.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten
Elektrische Erd- und Freileitungen (Fe2105.24)
FEUER - Elektrische Erd- und Freileitungen - Fe2105.24
Elektrische Erd- und Freileitungen sind im Rahmen der Versicherungssumme für die versicherten
Gebäude bzw. bei Schäden durch indirekten Blitzsc
Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe1134.24)
FEUER - Schäden durch Fahrzeuganprall - Fe1134.24
Durch Anprall von fremden Kraftfahrzeugen verursachte Schäden an den versicherten Gebäuden
sind unter der Voraussetzung, dass der Schädiger bzw. Hal