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Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2012.1 (AUVB2012.1)
§§ 23 ff
VersVG (siehe Anhang), Anwendung.
Artikel 21
Obliegenheiten
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung unsere Leistungsfreiheit gemäß den V [...] durch
Erfüllung der in Art. 21 Pkt. 2, bestimmten Obliegenheiten entstehen. Ausgenommen bleiben
davon Kosten nach Pkt. 2.4. des Art. 21 (Obliegenheiten).
Artikel 14
Fälligkeit unserer Leistung
1. Wir [...] für die fehlenden Voraussetzungen für die Leistungsfreiheit.
2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung unsere Leistungsfreiheit gemäß den Voraussetzungen
Versicherungsvermittlerhaftpflicht (VHVA2005) (VHVA2005)
Pflichtverletzung;
7.2. aus Geschäften, die den guten Sitten widersprechen oder den Strafgesetzen unterliegen
(insbesondere Geldwäsche, Steuerhinterziehung etc), ferner aus Scheingeschäften jeder Art;
Pflege-Rechtsschutz (RS1005.18)
Rechtsschutz (Artikel 17 der dem Vertrag zugrunde liegenden ARB) sowie im Lenker-
Rechtsschutz (Artikel 18 der dem Vertrag zugrunde liegenden ARB).
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 [...] Z - Pflege-Rechtsschutz - RS1005.18
1. Der Versicherungsschutz gemäß der dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen und
Klauseln erstreckt sich auch auf in der Polizze namentlich genannte Angehörige
FREISCHADEN-BONUS (KH010-06)
nicht übertragbar
und ist ausschließlich für das am Scheck angeführte Fahrzeug gültig.
Bei Vorliegen folgender Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf den Freischaden:
- Bestand eines aufrechten [...] OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG
- Versicherungssumme von mindestens EUR 8,000.000,-- beim zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag
- Bestand eines aufrechten Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz
- Prämieneinstufung [...] Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 bis 05 im Zeitpunkt des Schadeneintrittes beim
zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag
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ZuHaus-Standardschutz (ZH-08)
Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen unter-
liegen,
- kontaminiertes Erdreich
anfallen bzw. anfällt, wie diese(s) zu behandeln und/oder zu deponieren [...] Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen un-
terliegen, im Sinn des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 155/94
zu verwerten