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Bergungs- und Beseitigungsklausel (TRBERG-08)
der Versicherer keine Haftung aus dem Vorhandensein der beschädigten
oder zerstörten Güter.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Unterversicherungsverzicht für Gebäude in Landwirtschaft neu (F811a.1) (F811a.1)
F811a.1
UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT
DIE OBERÖSTERREICHISCHE VERZICHTET im Schadenfall für ihren Vertrag AUF DEN EINWAND DER UNTERVERSI-
CHERUNG für die
Bergungs- und Beseitigungsklausel (Tr3002.12)
der Versicherer keine Haftung aus dem Vorhandensein der beschädigten
oder zerstörten Güter.
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Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (BU3008.12)
diesem
Verlangen nicht entsprochen, so findet die Bestimmung des Punktes 2.2. keine Anwendung.
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Mietsachschäden - Allgemein (AH3863.17) (AH3863.17)
Selbstbehalt beträgt in jedem Versicherungsfall 10% des Schadens, mindestens
EUR 300,00
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