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Eingebrachte Fahrzeuge der Beherbergungsgäste (AH3436.12) (AH3436.12)
Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als
Fahrzeugladung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446.3) (AH446.3)
und Türen.
3. Schäden durch Verstaubungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Mechanischer Außenschutz, durchbruchhemmende Verglasung (ED3004.12)
sen der Versicherungsräumlichkeiten mit Tosi- oder Sicherheitsschlössern versperrt werden.
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Indirekte Blitzschäden - Var. 2 inkl. Außenanlagen (Fe3002.15)
oder durch Induktion infolge Netzschwankungen oder anderer
atmosphärischer Entladungen.
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Landwirtschaftliche Nutzung (RS1006.15)
landwirtschaftlich genutzte Liegenschaften und
Gebäude bis zu einem Ausmaß von 10 Hektar.
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