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Steuerliche Regelungen 4 (Lebensversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung) (STLV2004-4)
Die Prämien zu Ihrer Lebensversicherung können Sie als Sonderausgaben im Sinne des § 18 EStG 1988
innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Höchstbeträge geltend machen. Die dafür notwendigen
TN (TN)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG TN
TEILWERTVERSICHERUNG FÜR KIRCHEN
Versichert gilt zum Neuwert:
Das Dachwerk, 50 cm Mauerwerk dachabwär
Prämiennachlaß für zwei getrennte Kältemaschinen (KG12) (KG12)
KÜHLGUT - Zwei getrennte Kältemaschinen - KG12
Der Prämienberechnung liegt das Vorhandensein einer maschinellen Anlage mit mindestens zwei
getrennten Kältemaschinen samt Antrieb und automatischer
Gewinnbeteiligung (KA821) (KA821)
FAHRZEUG-KASKO - Gewinnbeteiligungsklausel - KA821
Für sämtliche unter der Kundennummer ............................. kaskoversicherten
....................... wird folgende Gewinnbeteiligung verein
Verwahrung von beweglichen Sachen (AH3414.19) (AH3414.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Verwahrung von beweglichen Sachen - AH3414.19
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10.2 und 7.10.3 AHVB auch auf
Schadenersatzverpflichtung