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VersVG94§6 (VersVG94§6)
§ 6 (1) Ist im Vertrag bestimmt, daß bei Verletzung einer Obliegenheit, die vor dem Eintritt des
Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, der Versicherer von der Verpflichtun
ImOrt komplett (IO001)
gerichtliche Erkenntnis zu
überlassen und über die bereits durchgeführten Betreibungsmaßnahmen und deren Ergebnisse zu
informieren.
4. Versicherungsschutz besteht subsidiär, sofern nicht anderweitig
Hebebühnen (Schäden an Kundenfahrzeugen) (AH801) (AH801)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT AH801
1. Gegenstand der Versicherung bilden Kraftfahrzeuge, welche im Zuge der Service-Tätigkeit durch
die Hebebü
Ergänzende Vereinbarungen zu den AFBUB in der Feuer-Betriebsunter- brechungs-Zusatzversicherung EV0.1 (EV0.1)
für den nicht erwirtschafteten Deckungsbeitrag be-
stimmt sich nach allen jenen Umständen, die deren Höhe während der Haftungszeit auch bei ununterbro-
chenem Betrieb beeinflußt hätten. Zu diesen Umständen
Ergänzende Vereinbarungen zu den AFBUB in der Feuer-Betriebsunter- brechungs-Zusatzversicherung EV0.2 (EV0.2)
für den nicht erwirtschafteten Deckungsbeitrag be-
stimmt sich nach allen jenen Umständen, die deren Höhe während der Haftungszeit auch bei ununterbro-
chenem Betrieb beeinflußt hätten. Zu diesen Umständen