Suche
Seng- und Schmorschäden (F141)
In Abänderung von Artikel 2 Pkt.3 der AFB sind Seng- und Schmorschäden an den versicherten
Gebäudebestandteilen auf erstes Risiko bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze
ausgewiesenen Versiche
Rückstauschäden (ZHL36)
2, Punkt 14 der AWB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden am
versicherten Wohngebäude verursacht durch - infolge Rückstau - austretendes Wasser aus Ableitungs-
rohren bis zur Höhe
Indirekte Blitzschäden an Außenanlagen (ZHF65.1)
Fäkalienpumpen, Gartentorsprech- und
Betätigungsanlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Ver-
sicherungsgrundstückes befinden.
- Seite 1 von 1 -
1
Umwelteigenschäden durch Mineralölaustritt (AH102)
g infolge
Mineralölaustritt am Erdreich des Versicherungsgrundstückes und an versicherten
Gebäudebestandteilen bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze ausgewiesenen
Versicherungssumme auf Erstes
Elektrische Freileitungen (Fe1105.15)
Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch indirekten Blitzschlag
bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze