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Dichtungsschäden an Rohren (L132)
rohren, nicht jedoch an angeschlossenen
Einrichtungen und Armaturen, innerhalb des versicherten Gebäudes.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Kulturen und Obstbäume (F106)
Kulturen und Obstbäume
Werden bei einem Brand durch die Hitzeeinwirkung durch herabfallende Gebäudeteile, durch das Aus-
treiben von Vieh oder durch den Feuerwehreinsatz Kulturen und/oder Obstbäumden
Witterungsniederschläge aus Dachableitungen (ZHSt12.4)
Abänderung des Art.2, Punkt 4 der AStB sind Schäden an den versicherten Baubestandteilen im
Inneren der Gebäude durch Niederschlagswasser, welches aus defekten, innenliegenden bzw. unter
Erdniveau liegenden
Ableitungen am Versicherungsgrundstück (ZHL31.1)
Bruchschäden einschließlich der
hiefür erforderlichen Nebenarbeiten an Ableitungen auch außerhalb der Gebäude, jedoch innerhalb des
Versicherungsgrundstückes, ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache auf
Mitversicherung von indirektem Blitzschlag an Außenanlagen (ZHF65)
Fäkalienpumpen, Gartentorsprech- und Betäti-
gungsanlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Versicherungs-
grundstückes befinden.
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