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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Senior (KSSISS2016) (KSSISS2016)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Besonderer
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB1986-95) (AHVB1986-95)
Versicherungsnehmers aufgrund des Wasserrechtsgesetzes (BGBl. Nr.
215/1959) in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme von Ansprüchen für Entschädigung und
Beiträge aufgrund des § 117 WRG [...] außerhalb der Betriebsgrundstücke und aus Führungen im versi-
cherten Betrieb;
2.2 der Beschickung von und Teilnahme an Ausstellungen und Messen;
2.3 der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden [...] oder
den Versicherungsnehmer verhindert wird.
4. Versicherungsschutz aufgrund besonderer Vereinbarung
4.1 Nur aufgrund besonderer Vereinbarung erstreckt sich der Versicherungsschutz abweichend
Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am (St2114.22)
STURM - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Grundstück - St2114.22
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden [...] gen und
gemauerte Gartengriller
freistehende Pergolen, Sichtschutzanlagen und Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen,
Gehwege, Pflasterungen
elektrische Anlagenteile und Installationen von Solar-, [...] dieser Position angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko.
Nicht versichert sind Grundstückseinfriedungen aller Art.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
F905 (F905)
schriften bei Bau-, Umbau- und
Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück gelten, soweit sie durch zwingende technische
Gründe veranlaßt sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte [...] jedoch nicht mehr als vorübergehend.
Werden bei Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften
Verzögerte Inbetriebnahme infolge behördlicher Auflagen (MBU130.18)
einem Sachschaden gemäß Artikel 2 der dem Vertrag
zugrundeliegenden AMBUB betroffen sind.
3. Wenn die Wiederherstellung des versicherten Betriebes aufgrund eines behördlichen
Bescheides an der bisherigen [...] behördlicher Auflagen - MBU133.18
1.Abweichend von Artikel 8, Punkt 2.2.3. der dem Vertrag zugrundeliegenden AMBUB ersetzt der
Versicherer auch eine Vergrößerung des Unterbrechungsschadens durch behördliche