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Wohnungseigentum (G785)
GLAS - Wohnungseigentum - G785
1. Für Versicherungsverträge mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern gilt:
ist der Versicherer nach Ziff. 5, 8, 21 und 24 AGIB2009 wegen des Verhaltens einzeln
Behördliche Auflagen - Vergößerung des Unterbrechungsschadens (FBU133)
FEUER-BU - Behördliche Auflagen - Vergößerung des Unterbrechungsschadens -
FBU133
1. Abweichend von Artikel 9, Punkt 2.2.3. der AFBUB ersetzt der Versicherer auch eine
Vergrößerung des Unterbrechu
Unterbrechungsschäden infolge Zerstörung, Beschädigung oder Abhanden-kommen von Datenträgern, die nicht dupliziert sind (FBU29) (FBU29)
FEUER-BU - Unterbrechungsschäden infolge Zerstörung, Beschädigung und
Abhandenkommen von Datenträgern, die nicht dupliziert sind - FBU29
1. Abweichend von Art. 1 (6) lit. b AFBUB, gelten Schäden an
Wartung (CS4019.12)
COMPUTER/E-GERÄTE - Wartung - CS4019.12
Aufwendungen, die üblicherweise im Rahmen einer Wartung erbracht werden, sind nicht
Gegenstand der Versicherung; dies sind insbesondere Aufwendungen für den A
Versicherung von indirektem Blitzschlag bei Elektrofahrzeugen (KA1143.25)
FAHRZEUG-KASKO - Versicherung von indirektem Blitzschlag bei
Elektrofahrzeugen - KA1143.25
In Erweiterung des Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-K