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FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.21 (Fe3034.21)
dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, den Waren
und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert in der Versicherungssumme für Waren und
Vorräte berücksichtigt.
1.2. Ist die
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.21 (Fe3035.21)
dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, den Waren und Vorräten
zugehörig und deren Versicherungswert in der Versicherungssumme für Waren und Vorräte
berücksichtigt.
1.2. Ist die
Preisdifferenz (FBU18)
FEUER-BU - Preisdifferenz - FBU18
1. In Abänderung des Art. 5 (2) der Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen gilt als
Ersatzwert die Preisdifferenz (Versicherungswert), die sich an den versicher
UPB-St-95 (UPB-St-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-STURM-VERSICHERUNG 1995
FÜR DEN BETRIEB (UPB-St-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die S
Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (AH1001.15)
Beförderung durch den Versicherungsnehmer oder seine Leute entstehen.
1.4. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den
Voraussetzungen und Begrenzungen