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Schäden an Kundenfahrzeugen - Abholdienst (AH3427.12) (AH3427.19)
ens ist unverzüglich bei der zuständigen
Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Prüf- und Sortierkosten (AH3532.12) (AH3532.12)
beschränkt.
1.3. Die Ausschlussbestimmungen gemäß A.2.5 EHVB bleiben vollinhaltlich aufrecht.
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Eingebrachte Fahrzeuge der Beherbergungsgäste (AH5436.16)
Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als
Fahrzeugladung.
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Wasserrecht (AH3417.12) (AH3417.12)
separaten
Amtshaftpflichtversicherung. Auf Art 7.3. AHVB wird besonders hingewiesen.
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Stichtagsversicherung für Waren (KG2) (KG2)
fällt.
5. Die Abrechnung über die sich ergebende Nachschußprämie erfolgt vierteljährlich.
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