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Besondere Bedingungen für KFZ-Pauschalversicherung von Gütertransporten (TRJP-08)
Fahrzeugen
Für Stillliegezeiten bis zu maximal 30 aufeinanderfolgenden Tagen wird keine
Prämienrückvergütung geleistet. Bei nachgewiesener längerer Dauer wird die Prämie ab Beginn
der Stillliegens pro rata temporis [...] temporis rückvergütet. Der Beginn der Stillliegezeit ist dem Versicherer
unverzüglich anzuzeigen.
Wird während der Laufzeit der Polizze ein Fahrzeug durch ein anderes ersetzt, geht der
Versicherungsschutz [...] en Fahrzeuges über,
sofern dieser Austausch dem Versicherer unverzüglich angezeigt wird.
7. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
In jedem Schadenfall hat der Versicherungsnehmer/Versicherte
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG2002)
Artikel 4 Örtliche Geltung der Versicherung
Artikel 5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
Artikel 6 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Artikel 7 Ver [...] Gläser sind nur an dem in der Polizze bezeichneten Versicherungsort versichert.
Artikel 5
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, [...] Umrahmungen und Fassungen der versicherten Gläser
ordnungsgemäß instandzuhalten.
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 ABS. Ihre Verletzung
führt nach Maßgabe
Bestklausel (F62) (F62)
der Unternehmen für die vorliegende Versicherung
eine geringere Prämienzahlung ergeben würde, so ist der Versicherungsnehmer berechtigt, eine
Herabsetzung der in vorliegender Polizze und eventuellen [...]
FEUER - Bestklausel - F62
Sollten während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages die Prämien (Nachlässe und
Zuschläge) von den in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen allgemein derart
Bestklausel (FBU62)
der Unternehmen für die vorliegende Versicherung
eine geringere Prämienzahlung ergeben würde, so ist der Versicherungsnehmer berechtigt, eine
Herabsetzung der in vorliegender Polizze und eventuellen [...]
FEUER-BU - Bestklausel - FBU62
Sollten während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages die Prämien (Nachlässe und
Zuschläge) von den in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen allgemein
IM GESCHÄFT-STURMSCHADENVERSICHERUNG (IG-St-03.2) (IG-St-03.2)
Wechsel, Schecks, Lose, Einlagebücher,
Brief- und Stempelmarken, Fahrscheine und dgl. sind freiliegend oder verwahrt in
auf der Polizze näher definierten Behältnissen bis zu für die jeweilige [...] der Sturmschadenversicherung:
3.1. Änderung von Bedingungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Sonder-
bedingungen, Besondere Bedingungen bzw [...] vorerst jedoch vorläufig festgelegten Summen in Deckung genommen werden.
Diese werden nach Vorliegen der Endabrechnungen bzw. nach Abschluss der Montagearbeiten
reguliert. Sollten die endgültigen