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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Junior (KSSISJ2006) (KSSISJ2006)
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DEN
KEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL INFO & SERVICE JUNIOR (KSSISJ2006)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für de
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Erlebensversicherungen mit Einmalerlag - 1999 (GBERLEE99)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Erlebensversicherungen mit Einmalerlag - 1999
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel langjährige Versi
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Er- und Ablebensversicherungen mit Einmalerlag - 2000 (GBERABEE2000)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Er- und Ablebensversicherungen mit Einmalerlag - 2000
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel langjähri
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Erlebensversicherungen mit Einmalerlag - 2000 (GBERLEE2000)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Erlebensversicherungen mit Einmalerlag - 2000
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel langjährige Versi
Leitungswasser Gebäude Variante C für EC ALLRISK (LW3050.23)
Klimaanlage und
einer Sprinkleranlage nach bestimmungswidrigem Auslösen
als mitversichert, auch wenn deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht angezeigt worden
ist.
5. SCHÄDEN AN DER WASSERFÜHRENDEN [...] Armaturen, welche an die
im Gebäude befindlichen wasserführenden Rohrleitungen angeschlossen sind, soweit deren
Erneuerung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens im Sinne des Art. 1 AWB
notwendig