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Landwirtschaftliche Nutzung (RS1006.15)
landwirtschaftlich genutzte Liegenschaften und
Gebäude bis zu einem Ausmaß von 10 Hektar.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Prämienregulierungsklausel (PR-REG)
Tarifprämie zur Folge. Die Rückstufung wird mit Beginn des folgenden Versicherungsjahres
wirksam.
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Rohbaudeckung (F210)
Vereinbarung, für die der Versicherer gehaftet hat, ab Vertragsbeginn nachverrechnet
wird.
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Grobe Fahrlässigkeit (ImG022.15)
Verletzung gesetzlicher, behördlicher
oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften gemäß Art. 3 ABS.
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OÖV-Basis für Freizeitunfälle (UN1089.18)
Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für eine versicherte Unfallrente
unberücksichtigt.
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