Suche
Haftungseinschränkung bei Unbewohntsein (DH1413.15)
gelten während der Zeit des Unbewohntseins nicht versichert.
Unbewohntsein liegt vor, wenn das Gebäude/die Wohnung durchgehend länger als 72 Stunden
von allen Personen verlassen ist.
Oberösterreichische
Schwimmbäder, Whirlpools (ZHF15.2)
ndstück aufgestellte Whirlpools samt Abdeckung sind im Rahmen der Versicherungssumme
für das Wohngebäude samt Zu- und Ableitungen mitversichert.
Versicherungsschutz für Schwimmbadabdeckungen bzw. -ü
Zusatzbedingungen für die Maschinenbruch- versicherung von Solarthermieanlagen (ZMB-STF09)
Aufwendungen für De- und Remontage von Maschinen, für Durchbruch, Abriss oder
Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen.
3.4. Schadensuchkosten:
Als Schadensuchkosten gelten [...] ersatzpflichtigen
Schadenfall dadurch entstehen, dass versicherte Sachen und mitversicherte Gebäudebestandteile (gemäß
Abfallwirtschaftsgesetzt (AWG) BGBl.325/90 in der Fassung BGBl. 417/92) zu gefährlichem
DaHeim-Komfortschutz (DHK-98)
Wertanpassung entspricht.
Wird die Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt von der ZuHaus-Gebäudesumme, der AmLand-
Bewertungssumme, oder der Landwirtschaft-Plus-Bewertungssumme abgeleitet
GP-H-95 (GP-H-95)
2. GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN, DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von Abschnitt A, Z. 1, Pkt. 2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn
die
Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten