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Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz (KSKFZ2015.1)
Europa, ausgenommen Österreich
3.14. Bargeldvorschuss
Geraten versicherte Personen infolge Abhandenkommens von Zahlungsmitteln in eine Notlage
und kann keine der versicherten Personen Bargeld vor Ort [...] ärztlicher Versorgung und organisiert
einen Arztbesuch. Nicht versichert sind die Arzt- und Behandlungskosten.
Geltungsbereich: Europa, ausgenommen Österreich
4.2. Organisation eines Krankenhausaufenthaltes [...] h
notwendig ist. Nicht versichert sind die Kosten des Krankenhausaufenthaltes sowie die Be-
handlungskosten und allfällige Kosten der Verlegung. Geltungsbereich: Europa, ausgenommen
Österreich
4.3. K
Kleinkind: Warum zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
stehenden Kind versehentlich den Schneidezahn ausschlägt. Also bedenken Sie, auch kleine Kinder können Handlungen mit großer Wirkung setzen! Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern verletzt haben
Außergewöhnliche Naturereignisse AV Erweiterung - Wohnungsinhalt (DH1204.13)
Sachen, solange Fenster und Türen der Gebäude aufgrund Neubau oder
wegen Umbauarbeiten nicht vorhanden bzw. Fenster, Türen und sonstige Öffnungen nicht geschlossen bzw.
verschließbar sind.
Artikel [...] Sortieren der Reste und Abfälle.
2.1.2. ENTSORGUNGSKOSTEN, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung vom
Schaden betroffener versicherter Sachen. Die dafür zu entrichtenten Entso [...] Nachbarschaftshilfe und Hilfsdienste fremder
Personen;
2.3.3. für die Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung von kontaminierten Fremdstoffen wie
Erdreich, Schwemmsand udgl.
3. Erstrisikosumme
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (LW1124.15)
versicherten Gebäuden infolge Austritts von Wasser aus - am versicherten
Grundstück oder im/am Gebäude vorhandenen - Schwimmbädern und Whirlpools
mitversichert.
Der Kostenersatz für das Einziehen von Rohren ist
Kosten des Aufgebotsverfahrens (ImG004.12)
fälliger Leistungen aus den Wertpapieren entstanden ist.
Obliegenheit im Sinne des § 6 (3) VersVG:
Bei abhanden gekommenen Sparbüchern und Wertpapieren muss die Sperre von Auszahlungen
unverzüglich beantragt