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Filme (F53) (F53)
FEUER - Filme - F53
1. Negativ-Filme:
Für versicherte Negativ-Filme wird Entschädigung über den Materialwert hinaus nur zum Zweck
der Wiederherstellung, und nachdem diese gesichert ist, geleistet.
OÖV-Premium ab 11 % (UN1081.18)
UNFALL - OÖV-Premium ab 11 % - UN1081.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträg
STURM - Buswartehäuschen und -haltestellen Gemeindegebiet – St3042.22 (St3042.22)
STURM - Buswartehäuschen und - haltestellen Gemeindegebiet – St3042.22
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden
Bahnen gemäß EKHG mit Pistenrisiko (AH443.2) (AH443.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - BAHNEN GEMÄSS EKHG MIT DECKUNG DES
PISTENRISIKOS - AH443.2
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstiger Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß § 6
Bewachte Garderoben (AH463.2) (AH463.2)
ALLGEMEINE HAFTPLFICHT - Bewachte Garderoben - AH463.2
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Sachen, die der
Versicherungsnehmer oder jene Personen, die für ihn handeln g