Suche
Grobe Fahrlässigkeit DaHeim (DH1712.14)
HAUSHALT - grobe Fahrlässigkeit - DH1712.14
Abweichend von Artikel 10.1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Sachversicherung (ABS) und § 61 VVG verzichtet der Versicherer im [...] ist die Versicherungsleistung
bei Schäden durch Gefahren gemäß Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH mit 25%
der Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt, maximal jedoch mit EUR 25.000,- begrenzt [...] Leistungspflicht des Versicherers
wegen aller sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Obliegenheiten oder einer
Gefahrenerhöhung, insbesondere im Zusammenhang mit der Verletzung gesetzlicher, b
ImRecht Gewerbe (RS3000.21)
vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem Umfang geleistet:
AVB Merkur Krankenvers (AVB1995/Fassung2007)
der Wertentwicklung der dem Vertrag zugrunde liegenden
Anleihe teil. Der Versicherer zeichnet mit dem Sparkapital Anteile an einer dem Vertrag zugrunde
liegenden Anleihe. Der Versicherer haftet nicht für [...] g ist der aktuelle Wert des dem Sparkapital entsprechenden
Anteils an der dem Vertrag zugrunde liegenden Anleihe (§ 1 der Besonderen Bedingungen).
(4) Erlebt die versicherte Person den in der Lebensv [...] dem Sparkapital zu diesem Zeitpunkt entsprechende Wert des Anteils an
der dem Vertrag zugrunde liegenden Anleihe fällig, mindestens jedoch der auf der Polizze
angegebene garantierte Wert.
(5) Stirbt die
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (MUS98.1)
Gegenstandes notwendig ist.
§ 6 Verletzung von Obliegenheiten
(1) Verletzt der Versicherungsnehmer oder dessen Beauftragter eine der Obliegenheiten gemäß § 5
dieser "Besonderen Bedingungen" [...] bestimmten Obliegenheiten bleibt der Versicherer zur
Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungs-
falles oder den Umfang der ihm obliegenden Leistung [...] wird; in solchen Fällen dürfen diese dritten Personen je-
doch nicht von den ihnen gesetzlich obliegenden Pflichten befreit werden.
Der Versicherer verzichtet auf die Einrede, dass der Versi
Information gemäß Art. 6 und 7 VO (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) - fondsgebundene Lebensversicherung 2023 (A6FLV.2023)
gsstrategie achten wir darauf:
nicht in Staaten zu investieren, die einem autoritären Regime unterliegen, denen
Menschenrechtsverstöße vorgeworfen werden oder die die Todesstrafe praktizieren,
nicht in