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Kaminbrand (Fe5109.16)
FEUER - Kaminbrand - Fe5109.16
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Feuerver-
sicherung (AFB) sind Schäden durch Kaminbrand bis zur Höhe der vereinbarten
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2013) (AECBU2013)
behördlichen Maßnahmen;
3.5. Kernenergie, radioaktiven Isotopen oder ionisierender Strahlung;
3.6. Brand, Explosion und Flugzeugabsturz, ausgenommen im Zusammenhang mit Inneren
Unruhen (gemäß Artikel 2,
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB2015)
Luftfahrzeugen/Flugkörpern bzw. ihrer Teile oder Ladungh.
Einsturz von Lagergebäuden und Brückeni.
Brand, Blitzschlag, Explosionj.
Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Seebeben, Überschwemmungen undk.
V
Brandschutzbeauftragter (FBU150)
ragte muß:
1. eine Brandschutzordnung ausarbeiten;
2. einen Brandschutzplan ausarbeiten;
3. das Verhalten der Betriebsangehörigen im Brandfall festlegen;
4. ein Brandschutzbuch führen;
5. die Einhaltung [...] Betriebs beraten.
Der Name des Brandschutzbeauftragten ist dem Versicherer und der zuständigen
Brandverhütungsstelle schriftlich bekannzugeben. Mit der Brandverhütungsstelle sind
notwendige Maßnahmen (z [...] (z.B. Ausbildung, Brandschutz) zu vereinbaren. Die Anerkennung des
Brandschutzbeauftragten wird von der Brandverhütungsstelle dem Versicherer schriftlich
bestätigt.
Die Vereinbarungen dieser Besonderen
Schäden am PKW des Geschäftsführers (F837.1) (Fe3017.12)
en Versicherungssumme mitversichert,
sofern der Brand nicht vom KFZ selbst ausgeht.
Ersatzwert ist der Verkehrswert gem. Art. 6 der AFB.
Brandschäden während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die [...]
FEUER - Schäden am PKW des Geschäftsinhabers/Geschäftsführers - Fe3017.12
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion (Artikel 1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Feuerversicherung) am PKW oder