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Brandschutzbeauftragter (Fe3105.13)
agte muss:
1. eine Brandschutzordnung ausarbeiten;
2. einen Brandschutzplan ausarbeiten;
3. das Verhalten der Betriebsangehörigen im Brandfall festlegen;
4. ein Brandschutzbuch führen;
5. die Einhaltung [...] Betriebs beraten.
Der Name des Brandschutzbeauftragten ist dem Versicherer und der zuständigen
Brandverhütungsstelle schriftlich bekannzugeben. Mit der Brandverhütungsstelle sind
notwendige Maßnahmen (z [...] (z.B. Ausbildung, Brandschutz) zu vereinbaren. Die Anerkennung des
Brandschutzbeauftragten wird von der Brandverhütungsstelle dem Versicherer schriftlich
bestätigt.
Die Vereinbarungen dieser Besonderen
GP-FBU-98 (GP-FBU-98)
Folge von Brandschäden an Trocknungs- und sonstigen
Erhitzungsanlagen und deren Inhalt entstehen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
mitversichert, auch wenn der Brand innerhalb einer [...] en in der
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
2.1. UNTERBRECHUNGSSCHÄDEN DURCH BRANDSCHÄDEN IN
TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN
In Ergänzung zu Art. 3.1. der Allgemeinen
Brandschutzbeauftragter (FBU50) (FBU50)
Person als Brandschutz-
beauftrager bestellt ist.
Die Aufgaben dieses Brandschutzbeauftragten sind:
a) Ausarbeitung einer Brandschutzordnung;
b) Ausarbeitung eines Brandschutzplanes;
c) Festlegung [...] Betriebes.
Der Name des Brandschutzbeauftragten ist dem Versicherer und der zuständigen Brandverhütungsstelle
schriftlich zu melden. Mit der Brandverhütungsstelle sind die zu treffenden [...] Festlegung des Verhaltens der Betriebsangehörigen im Brandfall;
d) Führung eines Brandschutzbuches;
e) Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für industrielle und gewerbliche Anla-
GP-FBU-95 (GP-FBU-95)
als Folge von Brandschäden an Trocknungs- und sonstigen Erhitzungs-
anlagen und deren Inhalt entstehen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert,
auch wenn der Brand innerhalb einer [...] n in der
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
2.1.1. UNTERBRECHUNGSSCHÄDEN DURCH BRANDSCHÄDEN IN
TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN
In Ergänzung zu Art. 1 der Allgemeinen Feuer-B
GP-FBUZ-95 (GP-FBUZ-95)
als Folge von Brandschäden an Trocknungs- und sonstigen Erhitzungs-
anlagen und deren Inhalt entstehen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert,
auch wenn der Brand innerhalb einer [...] der
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Zusatzversicherung
2.1.1. UNTERBRECHUNGSSCHÄDEN DURCH BRANDSCHÄDEN IN
TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN
In Ergänzung zu Art. 1 der Allgemeinen Feuer-B