Suche
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2019 (AUVB2019)
23 ff
VersVG, Gefahrerhöhung, Anwendung.
Artikel 21 - Obliegenheiten
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung unsere Leistungsfreiheit gemäß den V [...] durch Erfüllung der in Art. 21 Pkt. 2, bestimmten
Obliegenheiten entstehen. Ausgenommen bleiben davon Kosten nach Pkt. 2.4. des Art. 21
(Obliegenheiten).
Artikel 14 - Fälligkeit unserer Leistung
1. Unsere [...] bestellt.
5. Die Obliegenheiten gemäß Artikel 21 Punkt 2.3. bis 2.5. gelten sinngemäß für das
Schiedsgutachterverfahren. Die versicherte Person trifft demnach auch die Obliegenheit, sich vom
Schiedsgutachter
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB99) (AUVB99)
§§ 23 ff. VersVG (Gefahrerhöhung) Anwendung.
Artikel 21: Obliegenheiten
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers [...] Fahrzeug nicht auf Straßen mit
öf-
fentlichem Verkehr gelenkt wird.
2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § [...] übernimmt die erforderlichen Kosten, die durch Erfüllung der in Art. 21, Pkt. 2 be-
stimmten Obliegenheiten enstehen. Ausgenommen bleiben hievon Kosten nach Pkt. 2.4 des
Artikels 21.
Artikel 14: Fälligkeit
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Versicherungsleistungen nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2016 (VBINDL2016)
Sofern die Voraussetzungen für eine Anpassung der Versicherungsleistungen nach Maßgabe
von Absatz 1 vorliegen, verpflichtet sich der Versicherer dem Versicherungsnehmer mindestens
drei Wochen vor dem jeweiligen
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Prämiensumme nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2015 (VBINDP2015)
(3) Sofern die Voraussetzungen für eine Anpassung der Prämiensumme nach Maßgabe von § 2
Absatz 1 vorliegen, verpflichtet sich der Versicherer dem Versicherungsnehmer mindestens drei
Wochen vor dem jeweiligen
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2015 (AUVB2015)
23 ff
VersVG, Gefahrerhöhung, Anwendung.
Artikel 21 - Obliegenheiten
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung unsere Leistungsfreiheit gemäß den V [...] durch Erfüllung der in Art. 21 Pkt. 2, bestimmten
Obliegenheiten entstehen. Ausgenommen bleiben davon Kosten nach Pkt. 2.4. des Art. 21
(Obliegenheiten).
Artikel 14 - Fälligkeit unserer Leistung
1. Unsere [...] bestellt.
5. Die Obliegenheiten gemäß Artikel 21 Punkt 2.3. bis 2.5. gelten sinngemäß für das
Schiedsgutachterverfahren. Die versicherte Person trifft demnach auch die Obliegenheit, sich vom
Schiedsgutachter