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Maschinenbruch - ergänzende Klauseln (MB3006.12)
MASCHINENBRUCH - Ergänzende Klauseln - MB3006.12
In Abweichung von Artikel 2(1) Pkt. 2 sowie in Ergänzung zu Art. 1(4) und Art. 2(3) der
Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, m
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Todesfallversicherungen - 1994 (GBTOD94)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Todesfallversicherungen - 1994
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel langjährige Versicherungsverträ
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden erweiterte Deckung (inkl. Bürogeräte sowie elektrische , und elektronische Betriebseinrichtung) (Fe3004.22)
erfolgter Kabelreparatur
Kosten für die notwendige Wiederherstellung der baulichen Infrastruktur, sofern deren
Beschädigung oder Abtragung im Zuge der Grabungsarbeiten unbedingt notwendig war.
3. Was ist nicht
Besondere Bedingungen für Tarif 819 (BBT819)
Besondere Bedingungen für Tarif 819
BBT819
§ 1 Wie sind Sie am Gewinn beteiligt?
(1) Anstelle einer Gewinnbeteiligung ist Ihr Versicherungsvertrag an den Wertsteigerungen der zu
Grunde lieg
Produktinformationsblatt Elektronikversicherung (PIBCS.2018)
kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Der Oberösterreichischen Versicherung AG oder deren Beauftragten ist jederzeit vollständiger Einblick in den maschinellen
Betrieb zu gestatten.
Jeder