Suche
Wohnungseigentum (G785)
GLAS - Wohnungseigentum - G785
1. Für Versicherungsverträge mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern gilt:
ist der Versicherer nach Ziff. 5, 8, 21 und 24 AGIB2009 wegen des Verhaltens einzeln
Erweiterte Deckung im Landwirtschaftl.Betriebs-Rechtsschutz (RS013) (RS13)
RECHTSSCHUTZ BESONDERE BEDINGUNG RS13
ERWEITERTE DECKUNG IM LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBS-RECHTSSCHUTZ
1. Abweichend von Artikel 19 Pkt. 3.1 der ARB er
Einfriedungen von Wohnhaus und Hausgärten incl. Fahrzeuganprall (Fe2117.18)
FEUER - Einfriedungen von Wohnhaus und Hausgärten incl. Fahrzeuganprall -
Fe2117.18
Schäden an Einfriedungen von Wohnhaus und Hausgärten, verursacht durch ein versichertes
Schadenereignis, sind bis
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH346) (AH346)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH346
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige
Ausfall von Klimaanlagen (CS5.1)
COMPUTER/E-GERÄTE - Elektronische Datenverarbeitungsanlagen in
klimatisierten Räumen - CS5.1
In Erweiterung des Art. 1 Pkt. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
elektronischen Anla