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Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2012.1 (VBKLV2012.1)
§ 18 Aufsichtsbehörde
Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Tarif unterliegen der Kontrolle
und Aufsicht durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), 1090 Wien, Ot [...] Rückkaufswert kann, insbesondere in den ersten Jahren, erheblich unter der bezahlten Einmalprämie
liegen. Insbesondere ist auf folgende Nachteile hinzuweisen:
a) Aufgrund der Deckung der Abschlusskosten [...] "Rückkaufswerte und prämienfreie Leistungen" sowie sonstiger Anlagen, der dem Vertrag
zugrunde liegende Tarif und die Versicherungsbedingungen.
§ 17 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt
Bedingungen für die Blaulichtversicherung (B.Blaulichtvers.23)
€ 400.000,00.
2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
Abweichend von Art 8 Z 3 AKHB tritt keine Leistungsfreiheit des Versicherers ein, wenn die
Obliegenheitsverletzung zwar auf grobe F [...] als vereinbart:
1. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
Abweichend von Art 7 Z 3 AKKB tritt keine Leistungsfreiheit des Versicherers ein, wenn die
Obliegenheitsverletzung zwar auf grobe F [...] nach Art 2 ARB.
1. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
Abweichend von Art 8 Z 2 ARB tritt keine Leistungsfreiheit des Versicherers ein, wenn die
Obliegenheitsverletzung zwar auf grobe Fa
Bestklausel (F62) (F62)
der Unternehmen für die vorliegende Versicherung
eine geringere Prämienzahlung ergeben würde, so ist der Versicherungsnehmer berechtigt, eine
Herabsetzung der in vorliegender Polizze und eventuellen [...]
FEUER - Bestklausel - F62
Sollten während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages die Prämien (Nachlässe und
Zuschläge) von den in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen allgemein derart
LW-Pachträumlichkeiten C (LW3006.19)
in der Versicherungssumme für Betriebseinrichtungen gemäß Art.
1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung LW3015
Wasserleitungsinstallationen, das sind alle Wasserver- und -entsorg
Bestklausel (FBU62)
der Unternehmen für die vorliegende Versicherung
eine geringere Prämienzahlung ergeben würde, so ist der Versicherungsnehmer berechtigt, eine
Herabsetzung der in vorliegender Polizze und eventuellen [...]
FEUER-BU - Bestklausel - FBU62
Sollten während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages die Prämien (Nachlässe und
Zuschläge) von den in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen allgemein