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Auslandsdeckung EU (AH400.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH400.2
AUSLANDSDECKUNG FÜR DIE MITGLIEDSSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION;
SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN
1. Der Versicherungsschutz bezi
Auslandsdeckung EU (AH400.3) (AH400.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Auslandsdeckung EU - AH400.3
AUSLANDSDECKUNG FÜR DIE MITGLIEDSSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION;
SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweich
Extended Coverage - böswillige Beschädigung inkl. Graffito/Graffiti (EC3005.22)
erstreckt sich die Versicherung nicht auf Schäden, die
verursacht werden von
- fremden Personen, deren Aufenthalt vom Versicherungsnehmer, seinen Bewohnern oder Mietern
gestattet wurde.
1.2. Schäden durch [...] tätigen Personen oder
- Bewohnern oder Mietern der versicherten Gebäude oder
- fremden Personen, deren Aufenthalt vom Versicherungsnehmer, seinen Bewohnern oder Mietern
gestattet wurde.
2. Versicherte
Kfz-Rechtsschutz für den Fuhrpark (RS3002.15)
gehalten werden, auf ihn zugelassen
oder von ihm geleast sind . Anzahl und Art der Fahrzeuge sowie deren Kennzeichen sind einmal
jährlich zur Hauptfälligkeit bekannt zu geben. Aufgrund dieser Meldung
Brandschutzbeauftragter (FBU50) (FBU50)
FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU50
Brandschutzbeauftragter
Für die Bemessung des Risikonachlasses gilt als vereinbart, daß für die mit diese