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GP-H-95 (GP-H-95)
nicht fallen lassen, wie zB Winden, Flaschenzüge,
Hub- oder Gabelstapler, Kräne aller Art sowie durch Hand;
1.1.1.2. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B, Z. 1, Pkt. 1.2 EHVB ist getroffen.
1.1.1 [...] gelten ausschließlich für solche beweglichen
Sachen,
die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen zur Bearbeitung, Verarbei-
tung oder Reparatur übernommen haben.
Kraft-, Luft- und W
Feuerwerk: Die ungewöhnlichsten Unfälle
Pobacken zu fest zusammen. Die Folge: Der Feuerwerkskörper explodierte am Hintern des 22-Jährigen. Das Handy hielt die Aktion für die ganze Welt fest. Der Clip geistert seither durchs Internet. Der Bursch zog [...] richtig verwendet werden. [media] Die TOP 5-Regeln im Umgang mit Feuerwerk Silvesterfeuerwerk nur im Fachhandel beziehen und in der Originalverpackung aufbewahren. Gebrauchsanweisung lesen! Immer die erforderlichen
Blitz und Donner – Tipps wie Sie ein Unwetter sicher überstehen
Atmosphäre mit unterschiedlicher Geschwindigkeit ausbreiten, lässt sich die Entfernung eines Gewitters anhand des Zeitunterschiedes zwischen Blitz und Donner ermitteln. Während der Blitz sofort sichtbar ist [...] chen Brandverhütungsstellen, hat eine Reihe von kleinen und großen Maßnahmen erarbeitet und in handlichen Broschüren zusammengefasst. Hier gehts zum Download . Generell gilt es, die Fenster zu schließen
Reisegepäck (H51.1)
einem allseits durch Metall oder
Glas umschlossenen Innen- bzw. Kofferraum befindet und alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen
betätigt wurden.
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2. Das in einem Kraftfahrzeug [...] zurückgelassene Reisegepäck muß in einem Kofferraum verwahrt werden,
sofern ein solcher vorhanden und die Aufbewahrung darin möglich ist. Zumindest muß das in dem
Kraftfahrzeug zurückgelassene [...] Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gemäß Artikel 7.
1.1. für zerstörte oder abhandengekommene Gegenstände den Zeitwert zum Zeitpunkt des
Schadeneintrittes;
1.2. für beschädigte
Versicherung von Bleiverglasungen (G8) (G8)
Bleiverglasungen gehen nur dann zu Lasten des Versicherers, wenn es sich um einen Bruch
des Glases handelt und sie nicht aus Nachlässigkeit in der Instandhaltung der Verbleiung und deren
Umrahmung entstanden