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Schäden durch Witterungsniederschläge, Rückstau, Kondenswasser in Lüftungsrohren (L827) (L827)
Kondenswasser in Lüftungsrohren
- In Abänderung des Art. 2 Pkt 5 der AWB gelten Schäden am Gebäude durch Austritt von Wasser aus
ausschließlich Witterungsniederschläge ableitenden Anlagen,
Unterversicherungsverzicht (ZHU)
entsprechend den zu diesem Zeitpunkt bei der
Oberösterreichischen Versicherung-AG gültigen Gebäudebewertungsrichtlinien ermittelt.
2. Annahme sämtlicher jährlich, jeweils zur Hauptfälligkeit seit Vertragsbeginn
Mietkosten, Mietverlust (F138)
Räume nicht schuldhaft verzögert.
Als Mietwert gilt der gesetzliche ortsübliche Mietzins für Gebäude/Wohnungen gleicher Art, Größe
und Lage.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 /
Mietkosten, Mietverlust (L131)
Räume nicht schuldhaft verzögert.
Als Mietwert gilt der gesetzliche ortsübliche Mietzins für Gebäude/Wohnungen gleicher Art, Größe
und Lage.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 /
Mietkosten, Mietverlust (St138)
Räume nicht schuldhaft verzögert.
Als Mietwert gilt der gesetzliche ortsübliche Mietzins für Gebäude/Wohnungen gleicher Art, Größe
und Lage.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 /