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Mitversicherung von Zuleitungen am Versicherungsgrundstück (L8) (L8)
Warmwasserzuleitungsrohren sowie von geschlossenen Warmwassersystemen außerhalb des versi-
cherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück versichert.
Die Ersatzleistung richtet sich nach Art. 8 (2)
Bewegungs- und Schutzkosten (MB72)
Aufwendungen für De- und Remontage von Maschinen, für Durchbruch, Abriß oder Wieder-
aufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen.
Die Versicherungssumme auf Erstes Risiko steht für diese
Mitversicherung von Zuleitungen außerhalb des Grundstückes (L10) (L10)
Warmwas-
serzuleitungsrohren sowie von geschlossenen Warmwassersystemen außerhalb des versicherten Gebäudes
sowie außerhalb des Versicherungsgrundstückes versichert.
In jedem Schadenfall sind die Kosten
Dichtungsschäden, Verstopfungsschäden (L807)
en, nicht jedoch an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, innerhalb des
versicherten Gebäudes.
Abweichend von Art. 2, Punkt 4 der AWB fallen Schäden an den an die Leitung angeschlossenen
Mitversicherung von Bruchschäden durch Korrosion (L6) (L6)
Zulei-
tungsrohren sowie von geschlossenen Warmwassersystemen auch außerhalb des versicherten Gebäudes auf
dem Versicherungsgrundstück ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache versichert.
In jedem