Suche
Verwahrung von beweglichen Sachen (AH414.3) (AH414.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH414.3
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen Sachen, die
Einbruchmelde- bzw. Einbruchalarmanlage (E70) (E70)
EINBRUCH E70
EINBRUCHALARM- BZW. EINBRUCHMELDEANLAGE
Gemäß Art. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicheru
Behördliche Auflagen - Vergößerung des Unterbrechungsschadens (FBU133)
FEUER-BU - Behördliche Auflagen - Vergößerung des Unterbrechungsschadens -
FBU133
1. Abweichend von Artikel 9, Punkt 2.2.3. der AFBUB ersetzt der Versicherer auch eine
Vergrößerung des Unterbrechu
Platzsystem II (IU9)
FAHRZEUGINSASSEN-UNFALLVERSICHERUNG - Platzsystem II -IU9
Für jeden einzelnen zugelassenen Platz des Fahrzeuges ist die gleiche Summe versichert.
Befinden sich zur Zeit des Unfalles mehr Personen im
Revision der Etagenplattenpressen (Holzindustrie) (MB47.5-03)
MASCHINENBRUCH - Revision der Etagenplattenpressen (Holzindustrie) -
MB47.5-03
1. Im Interesse der Schadenverhütung hat der Versicherungsnehmer die Presse regelmäßig auf
seine Kosten durch einen Sa