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AmHof-Betriebsunterbrechung (BU2001.16)
und/oder Sturm zu Recht eine Schadenleistung der Oberöster-
reichischen Versicherung AG für einen Gebäudeschaden oder einen Schaden an der Betriebsein-
richtung, den Erntefrüchten oder dem Viehbestand, bewirkt
Bewegungs- und Schutzkosten (MB72-03)
Aufwendungen für De- und Remontage von Maschinen, für
Durchbruch, Abriß oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen.
Die Versicherungssumme auf Erstes Risiko steht für diese
Mitversicherung von Dichtungs- und Verstopfungsschäden (L7) (L7)
hren, nicht jedoch an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen,
innerhalb des versicherten Gebäudes.
Abweichend von Art. 3 (1) lit. h AWB fallen Schäden an den an die Leitung angeschlossenen Einrich-
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (L107)
Nebenarbeiten an Erdwärmekollektorrohren
oder Rohrleitungen von Erdwärmetauschern auch außerhalb der Gebäude, jedoch innerhalb des Ver-
sicherungsgrundstückes, ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache auf
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (ZHL37)
Nebenarbeiten an Erdwärmekollektorrohren oder
Rohrleitungen von Erdwärmetauschern auch außerhalb der Gebäude, jedoch innerhalb des Ver-
sicherungsgrundstückes, ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache auf