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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Senior (KSSISS2016) (KSSISS2016)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Besonderer
AmHof/AmLand-Sturmversicherung 2016 (St2001.16)
dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass
sich der Versicherungsschutz auch auf die Glasabdeckung dieser Kollektoren erstreckt.
Versicherungsschutz für auf dem Grundstück des Versiche [...] Vertragsinhalt:
1. Örtliche Geltung der Versicherung
In Erweiterung von Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB besteht für bewegliche Sa-
chen Versicherungsschutz in ganz Österreich, soferne sich [...] verliehen oder vermietet werden.
2. Schwimmbäder
Schwimmbäder (ohne Abdeckungen) auf dem Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Ver-
sicherungssumme für die Gebäude mitversichert. Versicherungsschutz
Privatobjektversicherung ZuHaus (PO-2021)
Versicherungsverträgen
(Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz).
Darüber hinaus können im Rahmen dieser Bündelversicherung weitere Versicherungsverträge
abg [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten
Interesses, aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden
Versicherungsvertrages/-verträge bzw. Interesses [...] Versicherungsbedingungen;
- in den Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser und Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz,
diese Ergänzenden Bedingungen für die Privatobjektversicherung ZuHaus;
- Ergänzende Versicher
Privatobjektversicherung ZuHaus (PO-2018)
Berechnung der
Versicherungssumme zugrunde gelegte Fläche, dann erlischt der Unterversicherungsverzicht und
wird die Ersatzleistung entsprechend Artikel 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS gekürzt.
Obe [...] Versicherungsverträgen
(Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz).
Darüber hinaus können im Rahmen dieser Bündelversicherung weitere Versicherungsverträge
abg [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten
Interesses, aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden
Versicherungsvertrages/-verträge bzw. Interesses
Revision von Wasserturbinenanlagen-Anlagen und Speicherpumpen (MB47.3-03)
werden:
3.1 3 Jahre bei Anlagen, die aufgrund ihrer Instrumentierung keine ausreichende Überwachung
des Betriebszustandes ermöglichen;
3.2 4 Jahre bei Anlagen, die aufgrund ihrer Instrumentierung nur eine [...] Turbosatzes (Turbine und angetriebene Maschine) oder
seiner einzelnen Teile (Teilrevision) sollen aufgrund der Betriebserfahrungen des Betreibers, der
vom Hersteller oder von Fachverbänden empfohlenen R