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Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores (DH1705.23)
und Geräteboxen - DH1705.23
In Erweiterung des Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD zählen im
Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Markisen, Rollläden, Außenjalousien, [...] ist.
Nicht versichert bleiben Sonnensegel aller Art.
Abweichend von den, dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD gelten Beeinträchtigungen an
Markisen Rollläden, Außenjalousien, Außenraffstores, Insekten
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen (TRKA-08)
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorgenannten Obliegenheiten ist der Versicherer
von der Verpflichtung zur Leistung frei.
6. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
In Ergänzung zu [...] Personen durchgeführt werden, die
über eine entsprechende Eignung und Qualifikation verfügen.
5. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
5.1. Während der Transporte
Die versicherten Gegenstände [...] zu den in den Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen
festgehaltenen Obliegenheiten wird vereinbart:
Der Versicherer ist von jedem Schadenfall unverzüglich zu verständigen.a.
Freischaden-Bonus (KH012-12)
nicht
übertragbar und ist ausschließlich für das am Scheck angeführte Fahrzeug gültig.
Nur bei Vorliegen sämtlicher folgender Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf den Freischaden:
- Bestand eines [...] 000.000.-.
- Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 im Zeitpunkt des Schadeneintrittes beim zugrundeliegenden
Kfz-Haftpflichtvertrag.
- Das haftpflichtversicherte Fahrzeug ist ohne besondere Verwendung
AmLand Sturmversicherung (ALSt-02)
Oberösterreichische eine Soforthilfe
bis zur Höhe der in der Polizze ausgewiesenen Summe auch ohne Vorliegen eines Reparaturnachweises.
Der Nachweis über die vollständige Instandsetzung der versicherten [...] ze im Verhältnis von EUR
6,000.000,-- zum gesamten Schaden gekürzt.
7. Dachrinnen und darunterliegende Gebäudeteile
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB) [...] (AStB) erstreckt sich der Ver-
sicherungsschutz auch auf die Beschädigung von Dachrinnen und darunterliegenden Gebäudeteilen durch
vom Dach herabfallende Schnee und Eislawinen.
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8. Rauhreiflast
Nebenkosten (H708)
e,
- Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen
unterliegen oder
- kontaminiertes Erdreich
anfallen bzw. anfällt, wie diese(s) zu behandeln und/oder zu deponieren [...] oder Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach
tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen unterliegen, im Sinn des
Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 155/94 zu verwerten