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Schäden an Kundenfahrzeugen (AH322) (AH322)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH322
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solch
Knochenbruch (UN1065.21)
UNFALL - Knochenbruch - UN1065.21
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 50.000,-
(eine Unfallrente wird nicht berücksichtigt), so leisten wir, unabhängig von der Anza
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle mit Wegunfällen (UN1050.16)
UNFALL - Kollektivunfall für Berufsunfälle mit Wegunfällen - UN1050.16
Ergänzend zu Artikel 17 (Ausschlüsse) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB sind Freizeit-
unfälle vom Versicherungsschutz au
Verzögerte Inbetriebnahme infolge behördlicher Auflagen (MBU130.18)
Maschinenbruch-Betriebsunterbrechung - Verzögerte Inbetriebnahme infolge
behördlicher Auflagen - MBU133.18
1.Abweichend von Artikel 8, Punkt 2.2.3. der dem Vertrag zugrundeliegenden AMBUB ersetzt
Wertanpassung nach dem Baukosten-Index (AH445.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Wertanpassung nach dem Baukosten-Index -
AH445.2
Es gilt als vereinbart, daß die Prämienbemessungsgrundlage jährlich bei Hauptfälligkeit der
Prämie um den Prozentsatz erhöh