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Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (AL-2006)
- ABFUHRKOSTEN sind Kosten des Transportes zum Zweck der Behandlung oder zur Deponierung.
- BEHANDLUNGSKOSTEN sind Kosten für Maßnahmen, welche dazu dienen, gefährlichen
[...] zwar insbesondere:
Nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Handmaschinen, Werkzeuge,
KFZ-Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der ehemaligen L [...] Versicherungssumme mitversichert. Entsorgungskosten sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr,
Behandlung und Deponierung:
2.1.1. Diese Kosten müssen verursacht werden durch
- eine
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2015)
tzes, außer jene, die durch Heilbehandlungen aufgrund eines
Versicherungsfalles veranlasst waren;
4. durch den Versuch oder die Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die versicherte
Person [...] oder grob fahrlässiges Verhalten durch die versicherte Person. Dem Vorsatz
wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadeneintritt mit
Wahrscheinlichkeit erwartet werden muss, [...] hmers oder der versicherten Person, die durch mangelhafte Leistungserbringung
oder schuldhafte Handlungen Dritter, welche im Namen und auf Rechnung des
Versicherungsnehmers oder der versicherten Person
Allgemeine Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen (ABRP2015)
tzes, außer jene, die durch Heilbehandlungen aufgrund eines
Versicherungsfalles veranlasst waren;
4. durch den Versuch oder die Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die versicherte
Person [...] oder grob fahrlässiges Verhalten durch die versicherte Person. Dem Vorsatz
wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadeneintritt mit
Wahrscheinlichkeit erwartet werden muss, [...] hmers oder der versicherten Person, die durch mangelhafte Leistungserbringung
oder schuldhafte Handlungen Dritter, welche im Namen und auf Rechnung des
Versicherungsnehmers oder der versicherten Person
Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Schweinen (Fe2845.16)
der dem Vertrag zugrunde
liegenden ABS.
Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist das Vorhandensein einer netzunabhängigen
Alarmanlage, welche den Ausfall der elektrischen Einrichtung und Installationen
Bahnen gemäß EKHG mit Deckung des Pistenrisikos (AH443) (AH443)
besteht abweichend von
Art. 7, Pkt. 10. AHVB Versicherungsschutz; er gilt nicht für Verlust, Abhandenkommen oder Ver-
wechslung dieser Sachen.
3. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die