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Ende der Versicherung bei Übernahme von Bauleistungen durch denBauherrn BW-S1 (BW-S1)
BAUWESEN - Ende der Versicherung bei Übernahme von Bauleistungen durch den
Bauherren - BW-S1
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des
Bauherrn-, Bauu
TBU (TBU)
BESONDERE BEDINGUNG TBU
TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-VERSICHERUNG (TBU)
Ergänzend zu den Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs
Mühlen mit Installation von elektrischen Sensoren F92 (F92)
FEUER - Mühlen mit Installation von elektronischen Sensoren - F92
Der Prämienberechnung wurde das Vorhandensein nachfolgender Voraussetzungen
zugrundegelegt:
Die Installation von elektronischen
Dauerinvalidität ab 50 % (UN1019.15)
UNFALL - Dauerinvalidität ab 50 % - UN1019.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
B
Vandalismusschäden an Eingangstüren (DH1416.18)
HAUSHALT - Vandalismusschäden an Eingangstüren - DH1416.18
In Erweiterung zu Artikel 2 Punkt 4.5. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD leistet der
Versicherer bei Schäden an Haus- oder Wohnungse