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Vertragshaftung (AH402) (AH402)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH402
VERTRAGSHAFTUNG
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich in teilweiser Abänderung von Art. 1, Pkt. 2.1 sowie abwe
Wohnungseigentum (G785)
GLAS - Wohnungseigentum - G785
1. Für Versicherungsverträge mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern gilt:
ist der Versicherer nach Ziff. 5, 8, 21 und 24 AGIB2009 wegen des Verhaltens einzeln
Elektrische/elektronische Musikinstrumente, Geräte, Anlagen (MUS-Z3)
TRANSPORT - Elektrische/elektronische Musikinstrumente, Geräte, Anlagen -
MUS-Z3
Bei Mitversicherung elektrischer oder elektronischer Übertragungs-, Verstärker-, Zusatz- oder
sonstigen Geräten - all
Kaufpreisklausel (KA1031.13)
FAHRZEUG-KASKO - Kaufpreisklausel - KA1031.13
Ergänzend zu Artikel 5 der AKKB in der jeweils gültigen Fassung ersetzt der Versicherer bei einem
Totalschaden des Fahrzeuges im Sinne des Art. 5 Pkt. 1
Verwahrung von Kundenfahrzeugen (AH3854.12) (AH3854.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Verwahrung von Kundenfahrzeugen die zur
Bearbeitung oder Reparatur übernommen wurden - AH3854.12
1. Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für solche Kundenfahrze