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Verwahrung von beweglichen Sachen (AH414) (AH414)
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VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
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Schäden an Kundenfahrzeugen (AH422) (AH422)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH422
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solch
Rauchfangkehrer (Allmählichkeitsschäden) (AH328) (AH328)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH328
RAUCHFANGKEHRER
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1.1 Schäd
Zusatzbedingungen für Sturmversicherung von Wohngebäuden (ZBSt-WG98) (ZBSt-WG98)
STURM ZBSt-WG98
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE STURMVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen (au
Mietzinsentgang (FBU193)
FEUER-BU BESONDERE
BEDINGUNG FBU193
Mietzinsentgang
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