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Reine Vermögensschäden Bau (AH3861.13)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Reine Vermögensschäden für das Baumeistergewer-
be (§ 94 Z 5 GewO) und daraus entstammende Teilgewerbe gemäß § 99 Abs. 7
GewO - AH3861.13
1. Die jeweils dem Vertrag zugr
Glas-Pauschalversicherung für die Wirtschaftsgebäude (Gl2001.16)
GLASBRUCH - Pauschalversicherung für die Wirtschaftgebäude - Gl2001.16
In der GLASBRUCHVERSICHERUNG gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus
folgender Vertragsinhalt:
1. Versiche
KFZ als Handelsware (St3007.12)
STURM - KFZ als Handelsware - St3007.12
Sofern die Gruppe "KFZ als Handelsware" auf der Polizze als eigene Position ausgewiesen
und versichert ist, gilt diese Gruppe als nicht Rahmen der Position Wa
Erweiterte land- und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflicht (AH805)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT
AH805
ERWEITERTE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE
BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
1. Schäden an Fluren oder Kulturen durch Weidevieh
Abweichend von Abschnitt B 5.1.
Erweiterte Haftplichtversicherung f.ehemalige Landwirtschaften (AH806)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT AH806
ERWEITERTE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR
EHEMALIGE LANDWIRTSCHAFTEN UND FORST-
WIRTSCHAFTLICHE BETRI