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Sonderbedingungen für die Teilwertversicherung von Landwirtschaften zum Neuwert_______________________ (F810.1) (F810.1)
(Inventar)
zum Neuwert versichert sind, gelten folgende Abweichungen von den der Versicherung zugrundeliegenden
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
[...] tellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Schadenfalle,
gleichviel aus welchem Grund, oder erklärt der Versicherungsnehmer dem Versicherer vor Ablauf der
Frist schriftlich, daß er [...] Teilschäden nach dessen anteiligem Ver-
kehrswert), bei dessen Ermittlung der Wert des Grundstückes außer Ansatz bleibt; bei Maschinen
und Einrichtungen die Entschädigung nach dem Zeitwert
Sublimits und Selbstbehalte der Besonderen Bedingung AH815.3 (Sublimit-SBH-AH815.3)
Firmeninhaber und Geschäftsführer
10 % der PVS
Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die Fremdzwecken dienen
Hinweis: nur wenn Grundstücke und Gebäude zumindest zu 2/3 durch den VN betrieblich [...] Deckungspaket AH 815.3
Den genauen Wortlaut dieser Deckungserweiterung entnehmen Sie bitte der zugrundeliegenden Besonderen Bedingungen
AH 815.3
Sofern in der
Kaskoversicherung für Mitglieder der Feuerwehr für Fahrten zum Einsatz und während des Einsatzes (KA1856.13)
Artikel 1.2. der dem Vertrag
zugrundeliegenden Bedingungen für die Kraftfahrzeugkaskoversicherung.
Darüber hinaus gelten Schäden gemäß Artikel 1.1.a) bis c) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen B [...] Versicherungsnehmer
bekannt gegebene Anzahl der aktiven Mitglieder zugrunde gelegt.
Am Ende eines jeden Versicherungsjahres wird die Prämie aufgrund der tatsächlichen
Mitgliederzahl reguliert.
Zu diesem Zweck
Kaskoversicherung für Mitglieder der Feuerwehr für Fahrten zum Einsatz und während des Einsatzes (KA856-12)
Artikel 1.2. der dem Vertrag
zugrundeliegenden Bedingungen für die Kraftfahrzeugkaskoversicherung.
Darüber hinaus gelten Schäden gemäß Artikel 1.1.a) bis c) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen B [...] Versicherungsnehmer
bekannt gegebene Anzahl der aktiven Mitglieder zugrunde gelegt.
Am Ende eines jeden Versicherungsjahres wird die Prämie aufgrund der tatsächlichen
Mitgliederzahl reguliert.
Zu diesem Zweck
Schadenersatzbeitrag gem. Vereinbarung (KH1036.13)
Sinne des § 12 KHVG für jeden Versicherungsfall zu
entrichten.
Leistungen, die ausschließlich auf Grund von Teilungsabkommen von Versicherern untereinander
bzw. zwischen solchen und Sozialversicherungsträgern [...] trägern erbracht wurden, werden hiebei nicht
berücksichtigt.
Der Schadenersatzbeitrag wird auf Grund einer entsprechenden Leistung des Versicherers
innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung fällig